Kündigung der Mitgliedschaft:
Das Abonnement beginnt mit der Freischaltung und endet mit Ablauf der gebuchten Abonnementdauer (vgl. § 2 Abs. 2 ALB). Gegenüber Unternehmen gem. § 2 Abs. 2 ALB gilt: Abonnements mit einem Zeitraum von 1 Monat verlängern sich jeweils um einen Monat, sofern der Vertrag nicht 7 Tage vor dem Ablauf des gebuchten Monats uns gegenüber gekündigt wird. Abonnements mit einem Zeitraum von 1 Jahr verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht 1 Monat vor dem Ablauf des gebuchten Jahreszeitraums uns gegenüber gekündigt wird. Die Kündigung hat jeweils in Textform zu erfolgen.